01.11.2002 · Fachbeitrag · Privatliquidation
Privatversicherung beanstandet Nr. 407 neben 415 in einer Sitzung - zu Recht?
| Frage: „Bei einem Privatpatienten habe ich im Zuge einer Parodontaltherapie für die in der vorhergehenden Sitzung behandelten Zähne die GOZ-Nr. 415 (Nachbehandlung) und für die neu behandelten Zähne die Nr. 407 (Subgingivale Konkremententfernung) angesetzt. Die Privatversicherung des Patienten hat mir daraufhin geschrieben, die GOZ-Nrn. 415 und 407 könnten nicht in ein und derselben Sitzung berechnet werden. Das ist mir unbegreiflich, da ich ja die Nr. 407 für andere Zähne berechnet habe als die Nr. 415.“ |
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