01.05.2002 · Fachbeitrag · Privatliquidation
Sind GOZ-Nrn. 200, 203 und 204 für die erweiterte Versiegelung berechenbar?
| Frage: „Wir praktizieren häufig die so genannte ‘erweiterte Fissurenversiegelung’, das heißt wir füllen sehr flache Kavitäten, wie sie vor allem nach dem Ausschleifen ampullenförmiger Fissuren entstehen, nach dem Anätzen mit Versiegelungsmaterial. Sind in diesem Fall neben der GOZ-Nrn. 200 die Nrn. 203 und 204 berechenbar?“ |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAZ Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig