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  • 01.05.2002 · Fachbeitrag · Privatliquidation

    Sind GOZ-Nrn. 200, 203 und 204 für die erweiterte Versiegelung berechenbar?

    | Frage: „Wir praktizieren häufig die so genannte ‘erweiterte Fissurenversiegelung’, das heißt wir füllen sehr flache Kavitäten, wie sie vor allem nach dem Ausschleifen ampullenförmiger Fissuren entstehen, nach dem Anätzen mit Versiegelungsmaterial. Sind in diesem Fall neben der GOZ-Nrn. 200 die Nrn. 203 und 204 berechenbar?“ |