01.11.2006 | Privatliquidation
Wurzelbehandlung: Verschenken Sie keine Leistungen!
Obwohl die GOZ seit 1988 unverändert geblieben ist, werden die Möglichkeiten, die sie abrechnungstechnisch bietet, in der Mehrzahl der Zahnarztpraxen bis heute nicht ganz ausgeschöpft. Die Rede ist hier nicht von der Erhöhung des Multiplikationsfaktors oder dem Abschluss einer abweichenden Vereinbarung, sondern davon, dass ansatzfähige Gebührennummern vergessen oder bei mehreren Alternativen ungünstige Ziffern herangezogen werden. Tag für Tag wird auf diese Weise Honorar verschenkt, das sich im Lauf der Zeit zu einem erheblichen Betrag addiert.
An der Abrechnung einer Wurzelbehandlung wollen wir diesen Sachverhalt nachfolgend beispielhaft aufzeigen. Wenn Sie nur einige wenige der dabei angesprochenen Abrechnungsmöglichkeiten übernehmen, wird sich Ihr Umsatz ohne behandlerischen Mehraufwand spürbar erhöhen.
Beispiel: Abrechnung einer Wurzelbehandlung
Zahnärztliche Leistung | Versäumnis |
Beratung zwölf Minuten ... | anstelle der Nr. Ä 3 nur die Nr. Ä 1 berechnet |
... oder: Beratung acht Minuten | Steigerungsfaktor der Nr. Ä 1 nicht erhöht |
Untersuchung des schmerzenden Zahnes | Nr. Ä 5 vergessen |
Bei nächtlicher Schmerzbehandlung | nur einen Zuschlag berechnet |
Oberflächenanästhesie zur Vermeidung des Einstichschmerzes | Nr. 008 nicht berechnet |
OK: zusätzliche palatinale Infiltration UK: Infiltrations- neben Leitungsanästhesie | Nr. 009 (gegebenenfalls mehrfach) vergessen |
Separation des Zahnes | Nr. 203 wegen nachfolgenden Anlegens von Kofferdam nicht berechnet |
Eröffnung des Pulpenkavums | Nr. 239 wegen nachfolgender Vitalexstirpation nicht berechnet |
Zwei Messaufnahmen mesial- und distalexzentrisch | Nr. Ä 5000 nur einmal berechnet |
Beseitigung störenden Zahnfleisches | Nr. 203 kein zweites Mal berechnet |
Verifizierende elektrometrische Kanallängenbestimmung | Nr. 240 nicht oder nicht je Kanal berechnet |
Ultraschallanwendung in Verbindung mit NaOCl-Spülung | Nr. 242 nicht oder nicht je Kanal berechnet |
Wurzelfüllung nach modernem Verfahren (Kondensations- oder modifizierte Schildertechnik) | Steigerungsfaktor nicht erhöht |
Zwei Kontrollaufnahmen mesial- und distalexzentrisch | erneut einmal Nr. Ä 5000 vergessen |
Stillung einer Papillenblutung | Nr. 203 kein drittes Mal berechnet |
Abschlussfüllung zweiflächig mit zwei parapulpären Stiften | Nr. 213 nicht (analog zum Bema) oder nur einmal berechnet Materialkosten für die Stifte nicht neben der Nr. 213 berechnet |
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