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  • 01.11.2006 | Privatliquidation

    Wurzelbehandlung: Verschenken Sie keine Leistungen!

    Obwohl die GOZ seit 1988 unverändert geblieben ist, werden die Möglichkeiten, die sie abrechnungstechnisch bietet, in der Mehrzahl der Zahnarztpraxen bis heute nicht ganz ausgeschöpft. Die Rede ist hier nicht von der Erhöhung des Multiplikationsfaktors oder dem Abschluss einer abweichenden Vereinbarung, sondern davon, dass ansatzfähige Gebührennummern vergessen oder bei mehreren Alternativen ungünstige Ziffern herangezogen werden. Tag für Tag wird auf diese Weise Honorar verschenkt, das sich im Lauf der Zeit zu einem erheblichen Betrag addiert.  

     

    An der Abrechnung einer Wurzelbehandlung wollen wir diesen Sachverhalt nachfolgend beispielhaft aufzeigen. Wenn Sie nur einige wenige der dabei angesprochenen Abrechnungsmöglichkeiten übernehmen, wird sich Ihr Umsatz ohne behandlerischen Mehraufwand spürbar erhöhen.  

     

    Beispiel: Abrechnung einer Wurzelbehandlung

    Zahnärztliche Leistung  

    Versäumnis  

    Beratung zwölf Minuten ...  

    anstelle der Nr. Ä 3 nur die Nr. Ä 1 berechnet  

    ... oder: Beratung acht Minuten  

    Steigerungsfaktor der Nr. Ä 1 nicht erhöht  

    Untersuchung des schmerzenden Zahnes  

    Nr. Ä 5 vergessen  

    Bei nächtlicher Schmerzbehandlung  

    nur einen Zuschlag berechnet  

    Oberflächenanästhesie zur Vermeidung des Einstichschmerzes  

    Nr. 008 nicht berechnet  

    OK: zusätzliche palatinale Infiltration  

    UK: Infiltrations- neben Leitungsanästhesie  

    Nr. 009 (gegebenenfalls mehrfach) vergessen  

    Separation des Zahnes  

    Nr. 203 wegen nachfolgenden Anlegens von Kofferdam nicht berechnet  

    Eröffnung des Pulpenkavums  

    Nr. 239 wegen nachfolgender Vitalexstirpation nicht berechnet  

    Zwei Messaufnahmen mesial- und distalexzentrisch  

    Nr. Ä 5000 nur einmal berechnet  

    Beseitigung störenden Zahnfleisches  

    Nr. 203 kein zweites Mal berechnet  

    Verifizierende elektrometrische Kanallängenbestimmung  

    Nr. 240 nicht oder nicht je Kanal berechnet  

    Ultraschallanwendung in Verbindung mit NaOCl-Spülung  

    Nr. 242 nicht oder nicht je Kanal berechnet  

    Wurzelfüllung nach modernem Verfahren (Kondensations- oder modifizierte Schildertechnik)  

    Steigerungsfaktor nicht erhöht  

    Zwei Kontrollaufnahmen mesial- und distalexzentrisch  

    erneut einmal Nr. Ä 5000 vergessen  

    Stillung einer Papillenblutung  

    Nr. 203 kein drittes Mal berechnet  

    Abschlussfüllung zweiflächig mit zwei parapulpären Stiften  

    Nr. 213 nicht (analog zum Bema) oder nur einmal berechnet  

    Materialkosten für die Stifte nicht neben der Nr. 213 berechnet