01.07.2002 · Fachbeitrag · Rechnungslegung
Auf Rechnungen soll jetzt die Steuernummer angegeben werden
| Das Umsatzsteuergesetz (UStG) wurde geändert. Mit Wirkung vom 1. Juli 2002 gilt unter anderem Folgendes: „Der leistende Unternehmer hat in der Rechnung die ihm vom Finanzamt erteilte Steuernummer anzugeben.“ Diese Änderung verpflichtet somit den Zahnarzt, ab dem 1. Juli 2002 grundsätzlich auf seinen Rechnungen die vom Finanzamt zugeteilte Steuernummer anzugeben. Dies soll auch dann gelten, wenn nur umsatzsteuerfreie Leistungen erbracht werden. |
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