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  • 27.02.2008 | Recht

    Verdacht auf Abrechnungsbetrug: Praxisdurchsuchung war verfassungswidrig!

    Das Bundesverfassungsgericht hat am 21. Januar 2008 (Az: 2 BvR 1219/07) entschieden, dass die wegen des Verdachts auf Abrechnungsbetrug vom Gericht genehmigte Durchsuchung einer Praxis verfassungswidrig war.  

     

    Der Fall: Eine Ärztin rechnete gegenüber einer Patientin unter anderem Kosten für Ultraschalluntersuchungen in Höhe von 74,71 Euro ab. Die Patientin meinte, die Untersuchungen seien am fraglichen Termin nicht durchgeführt worden. Daraufhin übersandte ihr die Ärztin Abdrucke von Ultraschallbildern, auf denen der Name, das Datum und die Uhrzeit aufgedruckt waren. Die Patientin bezweifelte jedoch die Echtheit der Bilder. Ihr Ehemann zeigte die Ärztin an und ein Verfahren wurde eingeleitet.  

     

    Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die angeordnete Durchsuchung unverhältnismäßig war. Die Verdachtsgründe bewegten sich „im Grenzbereich zu vagen Anhaltspunkten oder bloßen Vermutungen, die eine Durchsuchung unter keinen Umständen rechtfertigen konnten.“  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2008 | Seite 5 | ID 117817