01.01.2007 | Recht
Zahn-Zusatzversicherungen: Was Sie bei Auskünften an Patienten beachten sollten
Die Zahl der Patienten, die eine Zusatzversicherung abschließen, hat stark zugenommen. Hier ist auch die Zahnarztpraxis gefordert, denn die Versicherungen verlangen Auskünfte zum Zustand des Gebisses. Die Aufnahmeformalitäten sind jedoch unterschiedlich: Einige Versicherungen haben „einfache“ Anamnesebögen, die nur ein bis zwei Fragen enthalten – zum Beispiel welche Zähne fehlen oder wie alt der vorhandene Zahnersatz ist. Aber auch umfangreiche Anamnesebögen kommen vor.
Keine Auskünfte ohne Kenntnis der Vertragsbedingungen!
Beachten Sie grundsätzlich bei allen Auskünften, dass eine auf den konkreten Sachverhalt bezogene Schweigepflichtsentbindung durch den Patienten vorliegt. Dies gilt auch bei telefonischen Rückfragen von Sachbearbeitern. Auch gibt es unterschiedliche Vertragsbedingungen – zum Teil mit Klauseln, in denen bestimmte Zähne oder deren Versorgung von der Versicherungsleistung ausgenommen werden, weil die Versorgungsnotwendigkeit bereits vor dem Abschluss des Vertrages vorlag. Mehrmonatige Wartezeiten – also ein Zeitraum, in dem keine Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann – sind ebenfalls möglich.
Da die Praxen sehr häufig mit der Frage von Patienten konfrontiert werden, ob ein Versicherungsabschluss vor der geplanten Behandlung noch sinnvoll wäre, sind die oben genannten Kriterien unbedingt zu beachten.
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