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  • 01.05.2007 | Schienentherapie

    Berechnung von Schienen und Aufbissbehelfen

    Schienen und Aufbissbehelfe im weitesten Sinne spielen in der Zahnheilkunde in den verschiedensten Behandlungsbereichen eine zunehmend größere Rolle. Dabei ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen  

     

    • temporären Schienen, die nur einige Wochen getragen werden,
    • semipermanenten Schienen, die einige Monate bis zu zwei Jahren getragen werden, und
    • permanenten Schienen, die vom Patienten dauerhaft – das heißt über mehrere Jahre – getragen werden.

     

    Je nach Indikationsstellung werden die Schienen abnehmbar gestaltet oder im Mund fixiert. Von den gesetzlichen Krankenkassen werden viele Schienentherapien übernommen, jedoch nicht alle. Wir stellen Ihnen daher in diesem Beitrag verschiedene Schienen mit unterschiedlichen Indikationsstellungen vor und geben Ihnen dabei einige Hinweise zur Berechnung.  

    Schienen bei Erkrankungen des Kiefergelenks

    In Richtlinien hat der Gemeinsame Bundesausschuss festgelegt, welche Schienen bei definierten Indikationsstellungen zur vertragszahnärztlichen Versorgung gehören: „Das Eingliedern eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche kann angezeigt sein bei Kiefergelenkstörungen, Myoarthropathien und zur Behebung von Fehlgewohnheiten.“