01.03.2007 | Schienentherapie
Die Abrechnung einer Aqualizer-Schiene
Die Aqualizer-Schiene, eine anatomisch vorgeformte, mit destilliertem Wasser gefüllte Folie, kann als Sofortmaßnahme zur Unterbrechung der Okklusionskontakte bei verschiedenen Erkrankungen – Schmerzen des Kiefergelenks und der Muskulatur, Kopfschmerzen, Ohrenschmerzen, Schmerzen der Nackenmuskulatur und des Schultergürtels etc. – sowie beim Knirschen und Pressen eingesetzt werden. Diese verschiedenen Krankheitssymptome sind in vielen Praxen besser als CMD- oder auch als TMJ-Syndrom bekannt. Die bereits fertigen Schienen können als Soforttherapiemaßnahme beim Patienten unmittelbar eingegliedert werden.
Die Berechnung ist im Bema nicht geregelt. Somit stellt die Leistung keine Vertragsleistung dar und sie kann nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Da es dafür weder in der GOZ noch in der GOÄ eine Ziffer gibt, ist die Berechnung gemäß § 2 Abs. 3 GOZ (Verlangensleistung) zulässig. Dabei kann ein Pauschalbetrag angesetzt werden.