· Fachbeitrag · Praxisfall
Funktionsanalytische Leistungen im Rahmen der Schienentherapie beim GKV-Patienten
von Isabel Baumann, Mülsen, www.praxiskonzept-baumann.de
| Aufbissbehelfe im Rahmen der Therapie von Kiefergelenkserkrankungen gehören zum Alltag in der Zahnarztpraxis. Häufig erfolgt diese Schienentherapie im Zusammenhang mit funktionsanalytischen Leistungen. Was dann bei der Abrechnung zu beachten ist, wird im Praxisfall erläutert. |
Mehrleistungen bei der Schienentherapie
Die Schienentherapie bei Kiefergelenkserkrankung gehört zum Sachleistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Innerhalb dieses Sachleistungskatalogs gilt generell das Zuzahlungsverbot, soweit dieses nicht durch gesetzliche Regelungen oder bundesmantelvertragliche Ausnahmen durchbrochen wird. Das Anfertigen von Schienen, die über das Maß der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, muss mit dem Patienten komplett privat nach § 8 Abs. 7 BMV-Z vereinbart werden.
Funktionsanalytische Leistungen (FAL) nach den Nrn. 8000 ff. GOZ fallen nicht unter das Zuzahlungsverbot und dürfen im Rahmen der Therapie bei Kiefergelenkserkrankungen gesondert mit dem Patienten privat nach § 8 Abs. 7 BMV-Z vereinbart werden.
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