29.01.2008 | Sonstige Kostenträger
Bundeswehrsoldat im Notdienst: Wie kann abgerechnet werden?
Frage: „Wir hatten im Notdienst einen Bundeswehrsoldaten, ohne Versicherungsnachweis. Der Patient hat auch die Praxisgebühr nicht bezahlt, und unser EDV Programm kennt nur eine Bundeswehrdienststelle. Wie müssen wir diese Behandlung abrechnen?“
Antwort: In der Regel bekommen Soldaten der Bundeswehr so genannte Behandlungsscheine für Zahnarztbesuche im zivilen Bereich erst dann, wenn tatsächlich eine Behandlung erfolgte. Der Behandlungsschein muss also immer so schnell wie möglich angefordert werden, damit der Fall mit der jeweiligen Quartalsabrechung mit an die KZV übermittelt werden kann.
Problematisch ist die Abrechnung allerdings dann, wenn die Behandlung kurz vor Quartalsende erfolgte und der Fall auf Grund des fehlenden Behandlungsscheines nicht mehr in die aktuelle Quartalabrechnung mit einbezogen werden kann.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAZ Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig