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  • 29.01.2008 | Sonstige Kostenträger

    Bundeswehrsoldat im Notdienst: Wie kann abgerechnet werden?

    Frage: „Wir hatten im Notdienst einen Bundeswehrsoldaten, ohne Versicherungsnachweis. Der Patient hat auch die Praxisgebühr nicht bezahlt, und unser EDV Programm kennt nur eine Bundeswehrdienststelle. Wie müssen wir diese Behandlung abrechnen?“  

     

    Antwort: In der Regel bekommen Soldaten der Bundeswehr so genannte Behandlungsscheine für Zahnarztbesuche im zivilen Bereich erst dann, wenn tatsächlich eine Behandlung erfolgte. Der Behandlungsschein muss also immer so schnell wie möglich angefordert werden, damit der Fall mit der jeweiligen Quartalsabrechung mit an die KZV übermittelt werden kann.  

     

    Problematisch ist die Abrechnung allerdings dann, wenn die Behandlung kurz vor Quartalsende erfolgte und der Fall auf Grund des fehlenden Behandlungsscheines nicht mehr in die aktuelle Quartalabrechnung mit einbezogen werden kann.