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  • 02.02.2009 | Sonstige Kostenträger

    Neue Richtlinien zur Versorgung von Bundeswehrsoldaten am 1.1.2009 in Kraft getreten

    Seit dem 1. Januar 2009 gelten geänderte Richtlinien für die zahnärztliche Versorgung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Hinsichtlich der Vergütungen der zahnärztlichen Leistungen ist hier unter anderem festgelegt, dass der Bema gilt und bei Privatleistungen die GOZ zugrunde gelegt wird, allerdings: „Vorbehaltlich nachvollziehbarer fachlicher Gründe kann eine Erstattung nur bis zum 2,3-fachen Satz erfolgen.“ Die Erstattung höherer Sätze bedarf der vorherigen Genehmigung. Zu den Modalitäten der Abrechnung der Dentinadhäsivtechnik in der Füllungstherapie stehen Verhandlungen mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) noch aus.  

     

    Die neuen Richtlinien im Wortlaut können Sie in unserem Online-Service (www.iww.de; in „myIWW“ einloggen) unter „Gesetze, Verordnungen und Entwürfe“ aufrufen.  

     

    Quelle: Ausgabe 02 / 2009 | Seite 1 | ID 124233