30.06.2011 | Verordnung
Heilmittelverordnung durch Zahnärzte: Was gilt?
Krankenkassen übernehmen die Kosten für physiotherapeutische und sprachtherapeutische Therapien, die von Zahnärzten verordnet werden. Grundsätzlich gilt: Zahnärzte können therapeutische Maßnahmen verschreiben, die im direkten Zusammenhang mit Erkrankungen oder Fehlstellungen im Mund- und Kieferbereich stehen. Was jedoch genau darunter fällt, wird von den einzelnen KZVen unterschiedlich ausgelegt. Katharina Münster vom Medienbüro Medizin in Hamburg hat daher eine Umfrage durchgeführt, die von 17 KZVen beantwortet wurde. Die Ergebnisse finden Sie im Online-Service (www.iww.de) unter „Beschlüsse, Verordnungen und Entwürfe“.
Quelle: Ausgabe 07 / 2011 | Seite 1 | ID 146373