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  • 27.02.2008 | Versicherungsrecht

    Anmeldeformular für den Versicherungstarif?

    Frage: „Auf Grund des Basistarifs bei Privatpatienten würden wir gern wissen, welches Anmeldeformular wir nehmen können, damit wir in Erfahrung bringen können, wie unsere Patienten versichert sind.“  

     

    Antwort: Im Prinzip brauchen Sie für Patienten, die einen PKV-Standard-tarif bzw. den Basistarif gewählt haben, kein gesondertes Anmeldeformular. Zwar ist es in manchen Fällen sinnvoll, auf dem Anamnesebogen versicherungsspezifische Angaben – wie zum Beispiel den Namen der privaten Krankenversicherung, Frage nach der Beihilfeberechtigung etc. – zu verlangen, diese sind aber nicht zwingend erforderlich. Im Gegenteil:  

     

    Patienten, die gemäß dem PKV-Standard- bzw. dem Basistarif versichert sind, müssen dies explizit erwähnen. Solange dies nicht geschieht, sind diese Patienten ganz normale „Privatpatienten“ und Sie müssen sich an keine versicherungsspezifischen Abrechnungsmodalitäten halten. Fragen Sie bereits auf dem Anamnesebogen nach dem PKV-Standard- bzw. Basistarif, dann sind Sie sofort verpflichtet, die bestimmten Behandlungen zum niedrigen Gebührensatz zu berechnen.  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2008 | Seite 12 | ID 117811