01.01.2007 | Wurzelkanalbehandlung
Abrechnung einer vorübergehenden Überkappung der Pulpa?
Frage: „In die Praxis kam eine Patientin mit einer lockeren Füllung. Nach deren Entfernung war die Pulpa punktförmig eröffnet. Es wurde Ledermix mit Harvard provisorisch gelegt. Die Patientin bekam einen Termin zur Wurzelkanalbehandlung. Kann ich für die vorübergehende Überkappung eine ‚P‘ abrechnen?“
Antwort: Nein, das ist leider nicht möglich. Die Abrechnungsbestimmung Nr. 1 zu den Bema-Nrn. 25 und 26 (P) lautet: „Die Anwendung der Nrn. 25 und 26 ist nur dann angebracht, wenn es durch sie allein möglich ist, die Devitalisierung der Pulpa eines Zahnes zu vermeiden, der erhaltungswürdig und erhaltungsfähig ist.“
Demnach stellt die direkte Pulpenüberkappung eindeutig eine Maßnahme zur Vitalerhaltung des Zahnes dar, die von Zeit zu Zeit durch Vitalitätsprüfungen verifiziert werden sollte.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAZ Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig