01.12.2006 | Zahnersatz
Ab 1. Januar 2007: Neue Festzuschüsse zu Reparaturen und Erweiterungen von Zahnersatz
Die Richtlinien zur Befundklasse 6 und die Festzuschüsse zu Reparaturen und Erweiterungen von Zahnersatz sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss zum 1. Januar 2007 geändert worden. Begründung: Die Auswertung von praktischen Erfahrungen habe ergeben, dass es zwischen den durchschnittlichen tatsächlichen Kosten von Reparaturmaßnahmen bei Zahnersatz und den bisherigen Festzuschusshöhen Abweichungen gibt. Einige Befundbeschreibungen hat man konkretisiert und neue Befunde geschaffen. So ist der bisherige Befund 6.1 in die neuen Befunde 6.0 (Fälle ohne zahntechnische Leistungen) und 6.1 (Fälle mit zahntechnischen Leistungen) aufgeteilt worden. Die Befunde 6.4 und 6.5 sind aufgegliedert worden: Die Festzuschüsse werden künftig nach dem Umfang der Erweiterung gezahlt. Die Änderungen können noch vier Wochen nach Beschlussfassung vom Gesundheitsministerium beanstandet werden.
Die „neue Befundklasse 6“
6. Wiederherstellungs- und erweiterungsbedürftiger konventioneller Zahnersatz | |||||
Befunde | Festzuschüsse in Euro | ||||
Ohne Bonus | Bonus 20% | Bonus 30% | Doppelter Zuschuss | ||
6.0 | Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer Versorgung/Kombinationsversorgung ohne Erfordernis der Abformung und ohne Erfordernis zahntechnischer Leistungen, auch Auffüllen von Sekundärteleskopen im direkten Verfahren, je Prothese | 11,61 | 13,93 | 15,09 | 23,22 |
6.1 | Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer Versorgung/Kombinationsversorgung ohne Erfordernis der Abformung, je Prothese | 27,23 | 32,68 | 35,40 | 54,46 |
6.2 | Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer Versorgung/Kombinationsversorgung mit Erfordernis der Abformung (Maßnahmen im Kunststoffbereich), auch Wiederbefestigung von Sekundärteleskopen oder anderer Verbindungselemente an dieser Versorgung, je Prothese | 44,21 | 53,05 | 57,47 | 88,42 |
6.3 | Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer Versorgung/Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, auch Wiederbefestigung von Sekundärteleskopen oder anderer Verbindungselemente an dieser Versorgung, je Prothese | 61,95 | 74,34 | 80,54 | 123,90 |
6.4 | Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer Versorgung/Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im Kunststoffbereich, je Prothese
| 43,98 | 52,78 | 57,17 | 87,96 |
6.4.1 | Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer Versorgung/Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im Kunststoffbereich, je Prothese
| 6,95 | 8,34 | 9,04 | 13,90 |
6.5 | Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer Versorgung/Kombinationsversorgung im gegossenen Metallbereich, je Prothese,
| 66,88 | 80,26 | 86,94 | 133,76 |
6.5.1 | Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer Versorgung/Kombinationsversorgung im gegossenen Metallbereich, je Prothese
| 11,60 | 13,92 | 15,08 | 23,20 |
6.6 | Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem Teil-Zahnersatz, je Prothese | 52,15 | 62,58 | 67,80 | 104,30 |
6.7 | Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem totalen Zahnersatz oder schleimhautgetragener Deckprothese, je Kiefer | 67,21 | 80,65 | 87,37 | 134,42 |
6.8 | Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer Zahnersatz, je Zahn | 8,55 | 10,26 | 11,12 | 17,10 |
6.9 | Wiederherstellungsbedürftige Facette/Verblendung (auch wiedereinsetzbar oder erneuerungsbedürftig) im Verblendbereich an einer Krone, einem Sekundärteleskop, einem Brückenanker oder einem Brückenglied, je Verblendung | 37,62 | 45,14 | 48,91 | 75,24 |
6.10 | Erneuerungsbedürftiges Primär- oder Sekundär- teleskop, je Zahn | 148,43 | 178,12 | 192,96 | 296,86 |