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  • 01.07.2006 | Zahnersatz

    Abgetrennte Krone eingeklebt: Abrechnung?

    Frage: „Wir haben bei einem Kassenpatienten nach Extraktion des Zahnes 21 die Lücke nicht mit einer Interimsprothese, sondern vorübergehend dadurch geschlossen, dass wir die abgetrennte klinische Krone mittels Komposit und Säure-Ätz-Technik eingeklebt haben. Was können wir abrechnen?“  

     

    Antwort: In der Mehrzahl der KZV-Bereiche ist es möglich, den beschriebenen provisorischen Lückenschluss als andersartige Versorgung abzurechnen, wobei die Regelversorgung in einer Interimsprothese besteht. Allerdings existieren hierfür keine verbindlichen Kürzel, so dass die Maßnahme unbedingt im Bemerkungsfeld erläutert werden sollte.  

     

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    Bemerkungsfeld: EZ: Provisorischer Lückenschluss durch eigene Zahnkrone (Einklebung mittels Säure-Ätz-Technik).