01.07.2007 | Zahnersatz
Die Abrechnung zweispanniger Brücken anhand von Beispielen
In diesem Beitrag geht es um Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei der Kassen- und Privatabrechnung von zweispannigen Brücken. Dabei gehen wir in Beispielen davon aus, dass das Gebiss des Patienten mit Ausnahme der durch die Brücke ersetzten Zähne komplett ist. Dies ist für die Abrechnung bei Kassenpatienten insofern von großer Bedeutung, als das Vorliegen einer Freiendsituation, aber auch die Art der Gegenkieferbezahnung, aus einer regulären eine andersartige Versorgung machen können, die dann komplett nach GOZ zu berechnen ist. Dies ist der Fall, wenn
- eine Brücke in einem Kiefer mehr als vier fehlende Zähne ersetzt;
- eine Brücke mehr als zweispannig ist;
- beide Spannen einer zweispannigen Brücke mehr als ein Brückenglied umfassen;
- eine ein- oder beidseitige Freiendsituation vorliegt;
- bei einer beidseitigen Freiendsituation im Oberkiefer eine einspannige Brücke mehr als zwei Schneidezähne ersetzt oder die Brücke mehr als einspannig ist;
- bei einer Total- oder Modellguss-Klammerprothese im Gegenkiefer eine Brücke mehr als einen Zahn je Seitenzahngebiet und/oder mehr als zwei einzelne Schneidezähne oder insgesamt mehr als die vier Schneidezähne ersetzt.
Dagegen gilt eine Brücke, die bei vertraglicher Verblendung Regelversorgung wäre, bei einer umfangreicheren Verblendung (über die Verblendgrenzen hinaus oder voll verblendet) als gleichartige Versorgung.
Beispiel 1: Labial-inzisal verblendete Brücke 14 13 - 11 - - 23 (K-K-B-K-B-B-K)
Datum | Zahn | Behandlung | Bema | GOZ/GOÄ |
02.03. | 14,13, 11,23 | Infiltrationsanästhesie labial und palatinal | 3 x I | 8 x 009 |
Hohlkehlpräparation für VMK-Brücke | – | – | ||
| Relationsbestimmung (einfache Bissnahme) | – | – | |
| OK-Korrekturabdruck | – | – | |
| UK-Alginatabdruck | – | 005 | |
| Einsetzen der provisorischen Brücke 14 13 -11- -23 | 7 x 19 | 227, 3 x 512, 2 x 514 | |
12.03. |
| Abnahme der provisorischen Brücke | – | – |
| Einprobe der Brücke 14 13 - 11 - - 23 | – |
| |
| Wiederbefestigen der provisorischen Brücke | 24 c, 95 d | – | |
19.03. |
| Abnahme der provisorischen Brücke | – | – |
| Zementieren der Brücke 14 13 - 11 - -23 | 20 b, 3 x 91 b, 2 x 92 | 221, 3 x 501, 2 x 507 |
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