Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.07.2007 | Zahnersatz

    Die Abrechnung zweispanniger Brücken anhand von Beispielen

    In diesem Beitrag geht es um Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei der Kassen- und Privatabrechnung von zweispannigen Brücken. Dabei gehen wir in Beispielen davon aus, dass das Gebiss des Patienten mit Ausnahme der durch die Brücke ersetzten Zähne komplett ist. Dies ist für die Abrechnung bei Kassenpatienten insofern von großer Bedeutung, als das Vorliegen einer Freiendsituation, aber auch die Art der Gegenkieferbezahnung, aus einer regulären eine andersartige Versorgung machen können, die dann komplett nach GOZ zu berechnen ist. Dies ist der Fall, wenn  

     

    • eine Brücke in einem Kiefer mehr als vier fehlende Zähne ersetzt;
    • eine Brücke mehr als zweispannig ist;
    • beide Spannen einer zweispannigen Brücke mehr als ein Brückenglied umfassen;
    • eine ein- oder beidseitige Freiendsituation vorliegt;
    • bei einer beidseitigen Freiendsituation im Oberkiefer eine einspannige Brücke mehr als zwei Schneidezähne ersetzt oder die Brücke mehr als einspannig ist;
    • bei einer Total- oder Modellguss-Klammerprothese im Gegenkiefer eine Brücke mehr als einen Zahn je Seitenzahngebiet und/oder mehr als zwei einzelne Schneidezähne oder insgesamt mehr als die vier Schneidezähne ersetzt.

     

    Dagegen gilt eine Brücke, die bei vertraglicher Verblendung Regelversorgung wäre, bei einer umfangreicheren Verblendung (über die Verblendgrenzen hinaus oder voll verblendet) als gleichartige Versorgung.  

     

    Beispiel 1: Labial-inzisal verblendete Brücke 14 13 - 11 - - 23 (K-K-B-K-B-B-K)

    Datum  

    Zahn  

    Behandlung  

    Bema  

    GOZ/GOÄ  

    02.03.  

    14,13,  

    11,23  

    Infiltrationsanästhesie labial und palatinal  

    3 x I  

    8 x 009  

    Hohlkehlpräparation für VMK-Brücke  

    –  

    –  

     

    Relationsbestimmung (einfache Bissnahme)  

    –  

    –  

     

    OK-Korrekturabdruck  

    –  

    –  

     

    UK-Alginatabdruck  

    –  

    005  

     

    Einsetzen der provisorischen Brücke  

    14 13 -11- -23 

    7 x 19  

    227, 3 x 512, 2 x 514  

    12.03.  

     

    Abnahme der provisorischen Brücke  

    –  

    –  

     

    Einprobe der Brücke 14 13 - 11 - - 23 

    –  

     

     

    Wiederbefestigen der provisorischen Brücke  

    24 c, 95 d  

    –  

    19.03.  

     

    Abnahme der provisorischen Brücke  

    –  

    –  

     

    Zementieren der Brücke 14 13 - 11 - -23 

    20 b, 3 x 91 b,  

    2 x 92  

    221, 3 x 501, 2 x 507