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  • 01.11.2005 | Zahnersatz

    Erneuerung eines Sekundärteleskops bei Versorgung mit Cover-denture-Prothese: Festzuschüsse?

    Frage: „Wir planen, einen Patienten mit einer Unterkiefer-Cover-denture-Prothese zu versorgen, wobei der letzte Restzahn mit einer Teleskopkrone einbezogen werden soll. Da der Zahn ein intaktes Innenteleskop aufweist, soll nur das Sekundärteleskop erneuert werden. Kann hierfür neben dem Festzuschuss 4.3 der Zuschuss 4.6 angesetzt werden? Und wie steht es mit dem Zuschuss 4.7 für die Verblendung der Teleskopkrone?“  

     

    Antwort: Nein, der Zuschuss 4.6 ist hier nicht korrekt. Er wird für eine komplette, nach der Bema-Nr. 91 d zu berechnende Teleskopkrone gewährt. Wird – wie im geschilderten Fall – nur das Außenteleskop erneuert, so erfolgt die Berechnung unter der Nr. 91 d/2 mit der halben Bewertungszahl der Nr. 91 d. Der Zuschuss 4.6 wäre dafür viel zu hoch. Korrekt wäre – neben dem »Grundzuschuss« 4.3 für die Cover-denture-Prothese – der Ansatz des Zuschusses 6.10 (Befund: Erneuerungsbedürftiges Sekundärteleskop, je Zahn). Zusätzlich fällt noch der Zuschuss 4.7 für die Verblendung an. Um Nachfragen zu vermeiden, sollte die Versorgung im Bemerkungsfeld präzise erläutert werden.  

     

    Quelle: Ausgabe 11 / 2005 | Seite 13 | ID 84879