01.11.2005 | Zahnersatz
Festzuschuss bei Kürzel „pw“ im Frontzahnbereich?
Frage: „Wenn ein oberer Frontzahn mit dem Kürzel „pw“ gekennzeichnet wird – löst dies dann einen Festzuschuss aus? Gibt es hierüber vielleicht eine Entscheidung der Clearingstelle?“
Antwort: Der mit dem Kürzel „pw“ gekennzeichnete Befund lautet gemäß der Festzuschuss-Beschreibung „Erhaltungswürdiger Zahn mit großen Substanzdefekten, aber erhaltener vestibulärer und/oder oraler Zahnsubstanz, je Zahn“. Es erscheint zweifelhaft, ob dieser für einen Frontzahn zutreffen kann, denn bei großen Substanzdefekten, die zur Überkronung zwingen, wird ein Frontzahn wohl kaum eine völlig intakte Labialfläche aufweisen.
Hinzu kommt, dass die durch den Befund „pw“ üblicherweise ausgelöste Versorgung mit einer metallischen Teilkrone gemäß Bema-Ziffer 20 c nicht möglich ist, weil die Präparation einer Teilkrone laut Abrechnungsbestimmung 3 zur Gebühren-Nr. 20 „die Überkuppelung aller Höcker eines Zahnes“ umfassen und zudem die gesamte Kaufläche bedecken muss. Diese Bedingungen sind durch Frontzähne nicht erfüllbar.
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