27.06.2008 | Zahnersatz
Festzuschuss für den Austausch eines Geschiebe-Verschleißteils?
Frage: „Bei unserer Patientin mussten wegen zu lockeren Sitzes der UK-Kombinationsprothese die abgenutzten Konfektionsteile innerhalb einer Geschiebematrize beidseits ausgewechselt werden. Diese Maßnahme haben wir unter der GOZ-Nr. 509 berechnet und dafür den Festzuschuss 6.3 eingetragen. Die KZV moniert diesen Zuschuss und erlaubt nur denjenigen nach 6.1, da keine Abdrucknahme erfolge. Was ist richtig?“
Antwort: Im Wortlaut der Befundbeschreibung für den Zuschuss 6.3 steht nichts von einer Abformung, dafür aber von der „Wiederbefestigung von Sekundärteleskopen oder anderer Verbindungselemente“. Zudem handelt es sich zweifelsfrei um eine „Maßnahme im gegossenen Metallbereich“. Demnach müsste eigentlich der Festzuschuss 6.3 greifen. Dem steht jedoch die Auffassung der Spitzenverbände der Krankenkassen entgegen, die in einem solchen Fall lediglich den Zuschuss 6.1 für angemessen halten.
Fakt ist, dass es sich hier um eine Auslegungsfrage handelt, die von KZVen unterschiedlich gehandhabt wird. Es bleibt Ihnen daher wohl nichts anderes übrig, als die Auffassung Ihrer KZV zu akzeptieren und bei dieser Wiederherstellungsmaßnahme nur den Festzuschuss 6.1 anzusetzen.
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