01.05.2005 | Zahnersatz
Festzuschuss für subtotale Kunststoffprothese mit gebogenen Doppelarmklammern?
Frage: „Bei einer älteren, gesundheitlich angeschlagenen Patientin soll das stark reduzierte Restgebiss (nur noch fünf Zähne) durch eine subtotale Kunststoffprothese mit gebogenen Doppelarmklammern versorgt werden. Ist hierfür ein Zuschuss nach Befundklasse 5 ansetzbar?“
Antwort: Grundsätzlich gilt, dass eine partielle Prothese als definitiver Ersatz eine Metallbasis aufweisen muss, um zahnmedizinisch-wissenschaftlichen Kriterien zu genügen. Das bedeutet, dass eine reine Kunststoffprothese als nicht ausreichende Versorgungsform angesehen wird. Lediglich in Ausnahmefällen – etwa, wenn wie im vorliegenden Fall bei einem alten kranken Patienten die Versorgung mit einer Modellgussprothese nicht möglich ist oder nicht sinnvoll erscheint – kann eine reine Kunststoffprothese auch als definitiver Zahnersatz angezeigt sein, der dann den Zuschuss 5.3 auslöst.
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