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  • 30.04.2008 | Zahnersatz

    Korrektur von falsch gedruckten Heil- und Kostenplänen: So machen Sie es richtig!

    Genehmigte und vom Patienten unterschriebene Heil- und Kostenpläne (HKP) sind Dokumente, die nur im Originalzustand ihre Gültigkeit besitzen. Dabei passiert es im Praxisalltag schon mal, dass ein Heil- und Kostenplan falsch in den Drucker eingelegt oder dass erst nach der Abrechnung ein Fehler bzw. eine vergessene Leistung festgestellt wird. Geübte Praxis ist es dann, ein Blanko-Formular neu zu bedrucken und den Heil- und Kostenplan an den fehlerhaften Stellen zu überkleben.  

     

    Als zweite Variante, die vor allem eingesetzt wird, wenn der HKP falsch in den Drucker eingelegt wurde, wird aus dem Originaldokument das Unterschriftenfeld des Patienten sowie das Bezuschussungsfeld der Krankenkasse ausgeschnitten und auf das Blankodokument geklebt. Dies wird von den Kassen häufig nicht akzeptiert, da es sich um eine Urkundenfälschung handeln könnte. Die KZVen weisen darauf hin, dass eine Unterschrift generell im Original und auf jedem HKP nachgewiesen sein muss.  

     

    Wird ein HKP nun wegen des Fehldrucks unleserlich und deshalb ein neuer mit der identischen Versorgung erstellt, bleibt die Unterschrift des Patienten (der Krankenkasse) auf dem ersten Dokument gültig. Wenn ein Neudruck (Nachdruck) zur Abrechnung eingereicht werden soll, ist der fehlerhaft bedruckte HKP dem Neudruck als Anlage beizufügen. Auf dem neu gedruckten HKP ist ein entsprechender Vermerk anzugeben: Nachdruck! Originaldokument in der Anlage! Bei Änderungen der Therapie muss der neue HKP vom Patienten erneut unterschrieben und der Krankenkasse zur Bewilligung der Festzuschüsse vorgelegt werden.  

    Quelle: Ausgabe 05 / 2008 | Seite 6 | ID 119024