01.02.2007 | Zahnersatz
Neue Festzuschüsse zu Reparaturen und Erweiterungen von Zahnersatz: Beispiele
Zum 1. Januar 2007 wurden die in den Festzuschuss-Richtlinien beschriebenen Befunde der Befundklasse 6 neu bestimmt bzw. ergänzt (siehe „Abrechnung aktuell“ Nr. 12/2006, S. 1 f.). Der Befund 6.1 wurde aufgeteilt: 6.0 gilt für „Kleinreparaturen“ ohne zahntechnische Leistungen und 6.1 für Reparaturen mit zahntechnischen Leistungen. Die Befunde 6.4 und 6.5 richten sich nun nach dem Umfang der Erweiterung gemäß der Anzahl der zu ersetzenden Zähne. Nachfolgend werden die Befunde und eine Auswahl der dazu möglichen Reparaturmaßnahmen beschrieben.
Befund 6.0
Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/Kombinationsversorgung ohne Erfordernis der Abformung und ohne Erfordernis zahntechnischer Leistungen, auch Auffüllen von Sekundärteleskopen im direkten Verfahren, je Prothese |
Dieser Befund ist zum Beispiel für folgende Reparaturmaßnahmen ansetzbar: Verschließen eines Sekundärteleskops mit Kunststoff: Bema-Nr. 100a; Klammer aktivieren: Bema-Nr. 100a; Wiederbefestigen eines Zahnes: Bema-Nr. 100a; Geschiebe aktivieren (zum Beispiel Ceka-Anker): GOZ-Nr. 509 (gleichartig).
Befund 6.1
Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/Kombinationsversorgung ohne Erfordernis der Abformung, je Prothese |
Dieser Befund ist für folgende Reparaturmaßnahmen ansetzbar: Sprung-, Bruchreparatur: Bema-Nr. 100a; Erneuerung eines Zahnes: Bema-Nr. 100a.
Befund 6.2
Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/Kombinationsversorgung mit Erfordernis der Abformung (Maßnahmen im Kunststoffbereich), auch Wiederbefestigung von Sekundärteleskopen oder anderer Verbindungselemente an dieser Versorgung, je Prothese |
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