29.06.2009 | Zahnersatz
Restauration eines alten Brückenverbandes
Frage: „Bei einer Patientin nahmen wir einen alten und relativ großen Brückenverband ab. Dabei stellten wir fest, dass einige Zahnstümpfe nicht mehr in Ordnung waren und somit neuer Zahnersatz geplant werden musste. Eine Krone konnte allerdings erhalten werden. Wir trennten rechts und links je ein Brückenglied von dieser Krone ab, glätteten die Trennstellen und zementierten die Krone wieder ein. Was rechnen wir ab?“
Antwort: Die Abrechnung fällt je nach dem, ob es sich um einen gesetzlich oder einen privat versicherten Patienten handelt, unterschiedlich aus. Das Abtrennen der Brückenglieder außerhalb des Mundes löst kein zahnärztliches Honorar aus.
1. GKV-Patient
Bema-Nr. | Anzahl | Leistungsbeschreibung |
23 (EKr) | x | Entfernen der Kronen |
106 (sK) | 1 | Glätten der Trennstellen |
24a | 1 | Wiederbefestigen der Krone |
Festzuschuss 6.8 |
2. Privatpatient
GOZ-Nr. | Anzahl | Leistungsbeschreibung |
229 | x | Entfernen der Kronen |
232 | 1 | Wiederherstellung und Eingliederung der Krone |
Zahntechnische | Kronenreparatur, Grundeinheit Leistungseinheit: Glätten von Trennstellen, |
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