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  • 29.06.2009 | Zahnersatz

    Restauration eines alten Brückenverbandes

    Frage: „Bei einer Patientin nahmen wir einen alten und relativ großen Brückenverband ab. Dabei stellten wir fest, dass einige Zahnstümpfe nicht mehr in Ordnung waren und somit neuer Zahnersatz geplant werden musste. Eine Krone konnte allerdings erhalten werden. Wir trennten rechts und links je ein Brückenglied von dieser Krone ab, glätteten die Trennstellen und zementierten die Krone wieder ein. Was rechnen wir ab?“  

     

    Antwort: Die Abrechnung fällt je nach dem, ob es sich um einen gesetzlich oder einen privat versicherten Patienten handelt, unterschiedlich aus. Das Abtrennen der Brückenglieder außerhalb des Mundes löst kein zahnärztliches Honorar aus.  

     

    1. GKV-Patient

    Bema-Nr.  

    Anzahl  

    Leistungsbeschreibung  

    23 (EKr)  

    x  

    Entfernen der Kronen  

    106 (sK)  

    1  

    Glätten der Trennstellen  

    24a  

    1  

    Wiederbefestigen der Krone  

    Festzuschuss 6.8  

     

    2. Privatpatient

    GOZ-Nr.  

    Anzahl  

    Leistungsbeschreibung  

    229  

    x  

    Entfernen der Kronen  

    232  

    1  

    Wiederherstellung und Eingliederung der Krone  

    Zahntechnische
    Leistung (§ 9 GOZ) auf Eigenbeleg  

    Kronenreparatur, Grundeinheit  

    Leistungseinheit: Glätten von Trennstellen,
    überarbeiten und polieren