01.05.2006 | Zahnersatz
Schriftliche Bestätigung vom Patienten bei einer Teilbehandlung?
Frage: „Wir möchten uns von Patienten, die eine komplette ZE-Sanierung ablehnen und nur die Versorgung eines aktuellen Befundes – beispielsweise durch eine Einzelkrone – wünschen, ein Schriftstück unterschreiben lassen, in dem sie bestätigen, dass sie über die grundsätzliche Notwendigkeit zur Gesamtplanung aufgeklärt worden sind und die momentane Teilbehandlung auf ihren ausdrücklichen Wunsch erfolgt. In welcher Form sollte ein solches Schriftstück erstellt werden bzw. gibt es hierfür vielleicht schon ein Musterschreiben?“
Antwort: Abschnitt A 2 der Festzuschuss-Richtlinien lautet: „Die Festzuschüsse zu den Befunden werden erst dann gewährt, wenn die auslösenden Befunde mit Zahnersatz, Zahnkronen oder Suprakonstruktionen versorgt sind. Bei Teilleistungen werden die Festzuschüsse anteilig gewährt.“ Hierzu hat der Gemeinsame Bundesausschuss im Dezember 2005 folgende ergänzende Protokollnotiz formuliert:
„In begründeten Ausnahmefällen kann die Wiederherstellung einer ausreichenden Funktion des Kauorgans bzw. die Verhinderung einer Beeinträchtigung des Kauorgans auch in medizinisch sinnvollen Therapieschritten erfolgen. Die Festzuschüsse werden auf der Basis des Gesamtbefundes ermittelt und in diesen Fällen entsprechend dem durchgeführten Therapieschritt gewährt, ohne zu insgesamt höheren Festzuschüssen zu führen als sie bei einer Behandlung gemäß dem Gesamtbefund entstanden wären. Die Krankenkasse kann den Befund und den geplanten Therapieschritt begutachten lassen.“
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