01.10.2006 | Zahnersatz
Wie wird die Entfernung einer abgebrochenen Fixationsschraube abgerechnet?
Frage: „Folgendes Abrechnungsproblem: Der Zahn 34 musste mitsamt einer transdentalen Fixationsschraube per Osteotomie entfernt werden. Dabei brach die über die Wurzelspitze hinausreichende Schraube ab und musste ebenfalls per Osteotomie entfernt werden. Dies erforderte die Darstellung und Abdeckung des N. mentalis, da die Spitze der Schraube fast Kontakt zum Nerven hatte. Dazu meine Fragen:
Erstens: Was kann außer den GOZ-Nrn. 010, 009, 230 und 303 für die Entfernung der abgebrochenen Schraube abgerechnet werden? Zweitens: Ist nur die Erhöhung des Steigerungsfaktors möglich?“
Antwort: In der GOZ gibt es mit der Nr. 315 zwar eine Position für die endodontische Stabilisierung mittels einer über die Wurzelspitze hinausragenden Schraube, nicht jedoch für deren Entfernung. Für diese kann im vorliegenden Fall tatsächlich – zusätzlich zur Nr. 303 für die Zahnentfernung durch Osteotomie – die Nr. 230 abgerechnet werden. Dabei empfiehlt sich ein erläuternder Text, aus dem hervorgeht, dass es sich nicht um einen herkömmlichen intrakanalären Stift gehandelt hat.
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