31.07.2008 | Zahnersatz
Zahnersatz-Planung bei unklaren Befunden: Welche Vorgehensweise ist empfehlenswert?
Der neue Patient kommt zur Untersuchung in die Praxis. Er ist teilweise mit funktionstüchtigem festsitzenden Zahnersatz versorgt, aber nicht vollständig. Die bereits überkronten Zähne sind jedoch als Pfeiler in eine neue Konstruktion einzuplanen. Das Problem: Vor der Erstellung eines Heil- und Kostenplans sind die zu versorgenden Zähne zu befunden, Röntgenaufnahmen sind zu erstellen, die Vitalität muss geprüft werden.
Bei überkronten Zähnen ist jedoch die Befunderhebung eingeschränkt oder nur bedingt möglich. Damit ist zum Zeitpunkt der Planung nicht sicher, ob die überkronten Zähne noch einmal in die Versorgung mit einbezogen werden können. Die Entfernung des „intakten“ Zahnersatzes zum Zwecke der Befundung ist nicht zulässig. In diesen Fällen erstellt der behandelnde Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan, dem er die von ihm vermuteten Befunde zugrunde legt. Im Bemerkungsfeld ist einzutragen: „Vorläufige Planung; die definitive Planung kann erst nach Entfernung des vorhandenen Zahnersatzes durchgeführt werden.“
Kasse kann der Planung zustimmen oder ein Gutachten in Auftrag geben
Damit hat die Krankenkasse nun die Möglichkeit, der vorläufigen Planung zuzustimmen. Gleichzeitig erklärt sie sich bereit, eine andere Planung – sofern richtliniengemäß – zu befürworten, wenn sich der Befund nach der Entfernung des Zahnersatzes anders darstellt als vermutet.
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