29.04.2015 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
Heil- und Kostenpläne sind der Krankenkasse vor Beginn der Behandlung zur Prüfung zu übergeben
| Gesetzliche Krankenkassen müssen Kosten für Zahnersatz nicht erstatten, wenn ihnen vorab kein Heil- und Kostenplan (HKP) zur Prüfung vorgelegt wurde. Das verdeutlicht ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachen-Bremen vom 25. November 2014 (Az. L 4 KR 535/11, Abruf-Nr. 144362 ). |
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