27.12.2013 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
Kein Anspruch auf Wunschbehandlung mit Miniaturbrackets für Hartz IV Empfänger
| Eine kieferorthopädische Behandlung mit komfortablen Miniaturbrackets stellt eine über die gesetzliche Krankenversicherung hinausgehende Leistung dar, auf die Leistungsberechtigte nach dem SGB II (Hartz IV) keinen Anspruch haben. So hat das Landessozialgericht (LSG) Halle in einem Beschluss vom 11. Juli 2013 entschieden (Az. L 5 AS 472/11, Abruf-Nr. 134056 ). |
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