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  • 24.03.2016 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    SG Marburg: Sachlich-rechnerische Berichtigung durch KZV bei Fehlen eines wirksamen Behandlungsvertrags ist rechtens

    | Im Rahmen der Plausibilitätsprüfung nach § 106a SGB V ist die KZV zur sachlich-rechnerischen Berichtigung berechtigt, wenn der Zahnarzt nicht nachweisen kann, dass für die Behandlung eines Patienten, für den eine Betreuung angeordnet ist, die Zustimmung des Betreuers vorlag. So hat das Sozialgericht (SG) Marburg in einem aktuellen Urteil vom 28. Oktober 2015 entschieden (Az. S 12 KA 33/15, Abruf-Nr. 146633 ). |