28.07.2015 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
Zahnarzt ist an mündlich erklärten Honorarverzicht gebunden
| Verzichtet ein Zahnarzt nach einer erfolglosen Behandlung mündlich auf Honorar, so kann er dies nicht nachträglich revidieren und das Honorar doch einfordern. So urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einer Entscheidung vom 13. März 2015 (Az. 5 U 93/14, Abruf-Nr. 144984). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAZ Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig