24.10.2019 · Fachbeitrag · Analogabrechnung
Bundeszahnärztekammer hat ihre Analogliste aktualisiert
| Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat ihren „Katalog selbstständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen“ – kurz Analogliste – überarbeitet und jüngst online gestellt (siehe Shortlink iww.de/s3078 ). AAZ hat die neue Liste mit der aus 2018 verglichen. Die Änderungen sind überschaubar: Jeweils eine Leistung wurde entnommen bzw. neu eingefügt – und die „Binokularmikroskopische Untersuchung intrakoronaler oder intrakanalärer Strukturen eines Zahnes als selbstständige Leistung“ wird nunmehr dem GOZ-Abschnitt C zugeordnet (vorher K). |
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