· Fachbeitrag · BEMA-Änderungen
Bewertungsausschuss beschließt Folgeänderungen im BEMA wegen der Adhäsivbrücke für 2019
| Seit dem 01.07.2016 ist die einflügelige Adhäsivbrücke Bestandteil des BEMA. Dies machte weitere Änderungen an Gebührenpositionen im BEMA notwendig. Diese wurden zwischenzeitlich vom Bewertungsausschuss beschlossen ‒ und kürzlich hat das Bundesgesundheitsministerium mitgeteilt, dass es diese Änderungen nicht beanstandet. Derzeit wird noch über entsprechend notwendige Anpassungen in der Festzuschuss-Richtlinie beraten. Die Änderungen werden insgesamt zum 01.01.2019 in Kraft treten. |
Die Softwarehersteller sind informiert, sodass rechtzeitig zum Jahreswechsel die geänderten bzw. neuen Leistungen im Praxisverwaltungssystem (PVS) zur Verfügung stehen werden. Bei den Änderungen geht es in erster Linie
- um die Berechnung von Teilleistungen bei nicht vollendeter Leistung,
- um ergänzende Leistungen im Zusammenhang mit der Wiederherstellung der Funktion von Adhäsivbrücken (insbesondere Wiedereingliederung) und
- um die Frage, in welcher Form das Erfordernis einer Teilleistungsabrechnung bei der Abrechnung begründet wird (Wegfall der Papierabrechnung).
AAZ wird Sie zeitnah vor dem Inkrafttreten dieser Änderungen noch einmal ausführlich informieren.