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Wie oft ist die BEMA-Nr. 925a berechnungsfähig?
| FRAGE: „Wir haben einen Patienten an den Zähnen 17 und 36 geröntgt. Ist die BEMA-Nr. 925a (Rö2) dafür einmal oder zweimal berechnungsfähig?“ |
Antwort: Die BEMA-Nr. Ä925a (Rö2) umfasst die Röntgendiagnostik bis zu zwei Aufnahmen. Davon ausgehend, dass die beiden Röntgenaufnahmen an 17 und 36 zeitgleich angefertigt wurden, dürfen Sie die Leistung also nur einmal berechnen. Wenn sich die klinische Situation verändert, kann die Röntgenuntersuchung nach Nr. Ä925a ff. erneut berechnet werden.
PRAXISTIPP | Die KZV Berlin hat eine tabellarische Kurzübersicht über die Abrechnungsmöglichkeiten der BEMA-Nr. 925a veröffentlicht. Sie finden diese online unter iww.de/s12509. |
beantwortet von Isabel Baumann, Betriebswirtin (Dipl. VWA), Praxismanagerin, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de