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  • · Brexit-Auswirkungen

    KZBV: Bis Ende 2020 ändert sich nichts für die Behandlung von Briten und Nordiren in Deutschland

    Bild: ©Olivier Le Moal - stock.adobe.com

    | Bei den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) häufen sich die Anfragen, was bei Patienten, die im Vereinigten Königreich oder Nordirland krankenversichert sind und in Deutschland behandelt werden, nach dem EU-Austritt zu beachten ist. Dazu hat die KZBV in einem an die KZVen gerichteten Rundschreiben vom 03.02.2020 erklärt, dass sich bis zum Ablauf dieses Jahres für Zahnarztpraxen keine Änderungen ergeben würden. |

     

    Das EU-Austrittsabkommen sehe eine Übergangsphase bis zum 31.12.2020 vor, in der die Verordnungen über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit weiter angewendet werden sollen. Für die Versorgung der o. g. Patienten bedeute dies, dass sie bis zum 31.12.2020 auch weiterhin über die etablierten Verfahren ‒ also die Auslandsabkommen nach Muster 80/81 ‒ behandelt werden können. Was danach gelte, sei noch nicht bekannt.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Detaillierte Informationen dazu erhalten Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums (zu finden auch unter iww.de/s3301).
    Quelle: Ausgabe 03 / 2020 | Seite 1 | ID 46351988