24.01.2018 · Fachbeitrag · Dentalmaterialien
Neue EU-Quecksilber-Verordnung in Kraft: Kein Amalgam bei Milchzähnen, bei Kindern und bei Schwangeren ab 01.07.2018
| Ab dem 01.07.2018 dürfen Zahnärzte grundsätzlich bei Milchzähnen, bei Kindern unter 15 Jahren und bei Schwangeren oder Stillenden kein Dentalamalgam mehr verwenden. Das ist die für Zahnärzte wohl wichtigste neue Bestimmung aus der neuen Quecksilber-Verordnung der Europäischen Union (EU), die zum 01.01.2018 in Kraft getreten ist. Ein Hintertürchen lässt die Neuregelung aber offen. Zitat: „... es sei denn, der Zahnarzt erachtet eine solche [Amalgam-]Behandlung wegen der spezifischen medizinischen Erfordernisse bei dem jeweiligen Patienten als zwingend notwendig.“ |
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