· Nachricht · Festzuschüsse beim Zahnersatz
Achtung: Neue Festzuschuss-Beträge ab dem 1. April 2016!
| Rechtliche Grundlage des Festzuschusssystems sind die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erlassenen Festzuschuss-Richtlinien, mit denen die Befunde und die Regelversorgungs-Leistungen festgelegt werden. Die Richtlinien werden ergänzt durch die Bestimmungen zur Kombinierbarkeit der Befunde sowie die jährlich neu festzulegenden Festzuschuss-Beträge. |
Der G-BA hat mit Wirkung zum 1. April 2016 beschlossen, die Festzuschuss-Beträge zum Zahnersatz erneut anzupassen. Die geänderten Beträge gelten für alle Heil- und Kostenpläne, die ab diesem Datum ausgestellt werden. Die aktuelle Abrechnungshilfe der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) mit den geänderten Festzuschuss-Beträgen erhalten Sie unter der Abruf-Nr. 43962412.
Quelle: ID 43959614