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  • · Fachbeitrag · Heil- und Kostenpläne

    Neuer bundeseinheitlicher ZE-Punktwert ab 2012

    | Für das Jahr 2012 hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung mit dem GKV-Spitzenverband einen neuen Punktwert für Zahnersatz-Leistungen vereinbart. Er gilt für alle Primär- und Ersatzkassen ab dem 1. Januar 2012 und beträgt 0,7771 Euro. Diese Anpassung orientiert sich an der vom Bundesgesundheitsministerium für das Jahr 2012 bekannt gegebenen Grundlohnsummensteigerung von 1,98 Prozent. Der neue Punktwert gilt für alle Heil- und Kostenpläne, die ab dem 1. Januar 2012 aufgestellt werden. Die Punktwerterhöhung wird auch Auswirkungen auf die Höhe der Festzuschüsse beim Zahnersatz haben. Wir berichten, sobald hierzu Informationen vorliegen.  |

    Quelle: Ausgabe 11 / 2011 | Seite 1 | ID 29900030