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  • 24.02.2020 · Fachbeitrag · Honorarvereinbarung

    OLG Köln bestätigt Wirksamkeit einer abweichenden Vereinbarung mit durchgängig höheren Faktoren als 3,5

    | Auch wenn eine Honorarvereinbarung ausschließlich Steigerungsfaktoren enthält, die oberhalb des 3,5-fachen Satzes liegen, kann die private Krankenversicherung (PKV) des Patienten dazu verpflichtet sein, diese Aufwendungen zu erstatten. So hat das Oberlandesgericht [OLG] Köln jüngst entschieden (OLG, Urteil vom 14.01.2020, Az. 9 U 39/19, Abruf-Nr. 214164 214164 ). |