22.08.2017 · Fachbeitrag · KFO-Behandlungsplanung
SG Mainz: KFO-Plan auch bei Nicht-Zustandekommen der Behandlung abrechenbar!
| Die BEMA-Nr. 5 (Kieferorthopädische Behandlungsplanung) ist abrechnungsfähig, auch wenn die geplante Behandlung später nicht durchgeführt und der Plan nicht an die Krankenkasse übersendet wird. Zu diesem Ergebnis kam das Sozialgericht (SG) Mainz im Mai 2017 (SG, Urteil vom 10.05.2017, Az. S 3 KA 156/15, Abruf-Nr. 195920 195920 ). Das Urteil ist rechtskräftig. |
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