22.11.2017 · Fachbeitrag · Kostenerstattung
BSG: Krankenkassen müssen über Kostenübernahme zügig entscheiden – sonst gilt der Antrag als genehmigt
| Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Rechte von Patienten gegenüber gesetzlichen Krankenkassen mit zwei Urteilen vom 07.11.2017 gestärkt (Az. B 1 KR 15/17 R und B 1 KR 24/17 R). Die Kassen müssen demnach zügig über die Kostenübernahme für eine Behandlung entscheiden. Entscheiden sie nicht innerhalb der gesetzlichen Frist über den Antrag eines Versicherten, gilt die geforderte Leistung als genehmigt – eine Rücknahme ist nicht möglich. |
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