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  • · Nachricht · Neues Formular

    Änderung beim Heil- und Kostenplan ZE in Kraft: Der Herstellungsort ist nunmehr mit anzugeben

    | Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband haben das Formular „Heil- und Kostenplan“ für Zahnersatz geändert (siehe auch AAZ 01/2016, Seite 1). Inzwischen ist das Unterschriftenverfahren abgeschlossen: Die Vereinbarung wurde am 22. Januar 2016 unterschrieben und ist am 1. Februar 2016 in Kraft getreten. Die wichtigste Neuerung ist, dass nunmehr auf dem Heil- und Kostenplan auch der Herstellungsort bzw. das Herstellungsland des Zahnersatzes anzugeben ist. Alte Formulare können laut einer Übergangsregelung aber bis zum 30. Juni 2016 aufgebraucht werden. |

     

    Die Details und den Hintergrund der Änderung erläutern die KZBV und der GKV-Spitzenverband in einem Gemeinsamen Rundschreiben vom 28. Januar 2016. Im Wesentlichen geht es um die Umsetzung von Rechten und Pflichten aus dem Behandlungsvertrag, wie sie im Patientenrechtegesetz geregelt sind. Auch sei es ein Anliegen der Politik gewesen, dass der Patient über den Herstellungsort des Zahnersatzes vor Behandlungsbeginn angemessen aufgeklärt wird - was nunmehr in Form des schriftlichen Eintrags auf dem Heil- und Kostenplan gewährleistet ist.

    Quelle: ID 43865958