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  • · Fachbeitrag · Abrechnung

    „Heil- und Kostenplan Zahnersatz“ wird geändert: Herstellungsort ist demnächst mit anzugeben

    | Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat am 27. November 2015 die KZVen darüber informiert, dass sie sich mit den Krankenkassen auf ein neues Formular für den Heil- und Kostenplan (HKP) Zahnersatz geeinigt hat. Neu gestaltet wurde das Feld über die Erklärung des Versicherten auf Teil 1 des Heil- und Kostenplans, das jetzt einen Passus enthält, wonach der Versicherte auch über den voraussichtlichen Herstellungsort bzw. das Herstellungsland des Zahnersatzes aufgeklärt worden ist. |

     

    Die Vereinbarung befindet sich noch im Unterschriftenverfahren. Sobald dieses abgeschlossen ist, wollen die KZBV und der GKV-Spitzenverband in einem gemeinsamen Rundschreiben über die Details zum neuen HKP informieren. Die Vereinbarung enthält eine Übergangsregelung, wonach „Altformulare“ bis zum 30. Juni 2016 aufgebraucht werden.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2016 | Seite 1 | ID 43771266