· Verordnung
Geänderte zahnärztliche Heilmittelrichtlinie seit dem 01.01.2021 in Kraft ‒ KZBV stellt aktualisierte Broschüre online
| Die zahnärztliche Heilmittelrichtlinie wurde neu gefasst und ist am 01.01.2021 in Kraft getreten. Sie wird die Verordnung von Heilmitteln durch Vertragszahnärzte deutlich vereinfachen, verspricht die KZBV. Auf ihrer Website hat die KZBV nun zum Stichtag die aktualisierte zahnärztliche Richtlinie sowie die Broschüre „Die zahnärztliche Heilmittelverordnung ‒ So verschreiben Sie richtig“ zum Abruf zur Verfügung gestellt ( kzbv.de bzw. iww.de/s4437 ). |
Die Broschüre erläutert auf knapp 40 Seiten den neuen Richtlinientext, die Zuordnung der Heilmittel zu Indikationen sowie die konkrete Umsetzung der Heilmittelverordnung. Darüber hinaus enthält sie Ausfüllhinweise zum entsprechenden Vordruck „Zahnärztliche Heilmittelverordnung“. Die KZBV kündigt an, in Kürze weitere ergänzende Informationsmaterialien ‒ so z. B. FAQ zu der geänderten zahnärztlichen Heilmittelrichtlinie ‒ zu veröffentlichen.
Das Inkrafttreten der zahnärztlichen Heilmittelrichtlinie war kurzfristig vom 01.10.2020 auf den 01.01.2021 verlegt worden. Über die wichtigsten Änderungen hatte AAZ bereits im September informiert (AAZ 09/2020, Seite 2).