12.02.2019 · Fachbeitrag · Verordnung
Krankenfahrten nun für bestimmte Personengruppen ohne Genehmigung verordnungsfähig
| Zum Jahresbeginn 2019 ist durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) eine Änderung des § 60 SGB V zu Fahrkosten in Kraft getreten, die auch Auswirkungen auf die Verordnung von Krankenfahrten durch Zahnärzte hat. Zahnärzte können nunmehr Krankenfahrten für bestimmte Personengruppen mit erheblichen gesundheitlichen oder sonstigen Einschränkungen verordnen, ohne dass dafür wie bisher eine Genehmigung durch die Kasse erforderlich ist. Allerdings sind Übergangsregelungen zu beachten. |
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