23.12.2016 · Fachbeitrag · Verordnung
Vertragszahnärzte bekommen eigene Richtlinie für Heilmittelverordnungen
| Auch für die vertragszahnärztliche Versorgung gibt es künftig eine Heilmittel-Richtlinie mit einem eigenen Heilmittel-Katalog. Eine Erstfassung der Richtlinie beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Dezember 2016. In Kraft treten soll die Richtlinie am 01.07.2017. Durch sie sollen die zahnmedizinischen Besonderheiten der Heilmittelversorgung eindeutig abgebildet und eine gezieltere Patientenbehandlung ermöglicht werden. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAZ Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig