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  • · Nachricht · Verordnung

    Zahnärztliche Heilmittel-Richtlinie soll zum 1. Juli 2017 in Kraft treten

    | Vertragszahnärzte können Heilmittel künftig im Rahmen der GKV nach einer eigenen Richtlinie verordnen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin entschieden. Verabschiedet wurde erstmalig eine Heilmittel-Richtlinie für Zahnärzte. |

     

    Die Kassenzahnärztliche Bundesvereingung (KZBV) hat damit ihr Verhandlungsziel erreicht, eine praxisnahe Richtlinie zu gestalten, die eine rechtssichere Verordnung von Heilmitteln durch Vertragszahnärzte ermöglicht und das bisherige Versorgungsgeschehen weitgehend abbildet. Somit wird auch eine deutliche Verbesserung der Versorgung erreicht, indem Patienten z. B. Verordnungen für den zahnärztlichen Bereich nicht wie bisher bei anderen Ärzten einholen müssen. Die neue Richtlinie soll nach Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit voraussichtlich zum 1. Juli 2017 in Kraft treten.

     

    Heilmittel sind medizinische Dienstleistungen, die von Zahnärzten oder Ärzten verordnet und von anderen Leistungserbringern wie Physiotherapeuten oder Logopäden erbracht werden. In der vertragszahnärztlichen Versorgung werden beispielsweise logopädische Behandlungen und physiotherapeutische Leistungen als verordnungsfähig angesehen.

    Quelle: ID 44434577