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  • 24.07.2018 · Fachbeitrag ·

    Zahn 33 gebrochen: Wie ist nach erfolgter Wurzelbehandlung die Wurzelstiftkappe abzurechnen?

    | Frage: „ Eine GKV-Patientin ist mit einer Modellgussprothese mit drei Teleskopkronen versorgt. Der Zahn 33 ist bis Gingivaniveau abgebrochen. Nach erfolgter Wurzelbehandlung ist als weitere Versorgung eine Wurzelstiftkappe auf dem Zahn 33 geplant. Was darf ich abrechnen? Ist nach BEMA oder nach GOZ abzurechnen? Erhält die Patientin einen Festzuschuss?“ |