· Fachbeitrag · Abrechnung
Endo-Behandlung mittels Endomotor: Welche Ziffern sind berechnungsfähig?
| FRAGE: „Seit Kurzem besitzen wir einen Endomotor. Allerdings sind wir unsicher, welche Gebührennummern wir bei der Endo-Behandlung per Endomotor neben der elektrometrischen Längenbestimmung nach GOZ-Nr. 2400 zusätzlich ansetzen können. Was meinen Sie?“ |
ANTWORT: Hier ist zu unterscheiden, ob die Behandlung bei einem Kassen- oder bei einem Privatpatienten durchgeführt wird.
1. Abrechnung beim Kassenpatienten
Zusätzliche Leistungen sind beim GKV-Patienten möglich, wenn es sich dabei um selbstständige Leistungen handelt und eine vergleichbare Leistung im Sachleistungskatalog der GKV nicht enthalten ist. Übersteigen Wurzelbehandlungen das Maß des „Notwendigen“ oder entsprechen sie nicht der Behandlungsrichtlinie B III Nr. 9 (Erhalt der geschlossenen Zahnreihe, Vermeidung von Freiendlücken oder Erhalt des funktionstüchtigen Zahnersatzes), so sind sie privat zu vereinbaren.
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