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  • · Endodontie

    Revision einer Wurzelfüllung ‒ ein Praxisfall

    Bild: ©Stefano Garau - stock.adobe.com

    von Isabel Baumann, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de

    | Trotz guter Erfolgsaussichten bei Wurzelkanalbehandlungen können auch bereits wurzelgefüllte Zähne Beschwerden verursachen. In diesen Fällen ist eine Revision der Wurzelfüllung angezeigt. Doch die endodontische Revision ist im BEMA nur unzureichend abgebildet, da es für viele zahnmedizinisch sinnvolle Zusatzleistungen keine Gebührenposition gibt. Daher ist in diesen Fällen bei gesetzlich versicherten Patienten eine Privatvereinbarung sinnvoll. Wie die Revisionsbehandlung adäquat liquidiert werden kann, zeigt dieser Praxisfall. |

    Endodontische Revision

    In der Behandlungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA, online unter iww.de/5901) ist die endodontische Revision im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung geregelt.

     

    • G-BA-Behandlungsrichtlinie, Abschnitt B. III. 9.4

    Bei pulpentoten Zähnen mit im Röntgenbild diagnostizierter pathologischer Veränderung an der Wurzelspitze ist bei der Prognose kritisch zu überprüfen, ob der Versuch der Erhaltung des Zahnes durch konservierende oder konservierend-chirurgische Behandlung unternommen wird.

     

    Für die Therapie von Zähnen mit Wurzelkanalfüllungen und apikaler Veränderung sind primär chirurgische Maßnahmen angezeigt.

     

    Lediglich bei im Röntgenbild erkennbaren nicht randständigen oder undichten Wurzelkanalfüllungen ist die Revision in der Regel angezeigt, wenn damit

     

    • eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann,
    • eine einseitige Freiendsituation vermieden wird,
    • der Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz möglich wird.